Der Rauhe Bichl ist laut schriftlicher Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Imst vom 28.01.1981 ein geschützter Landschaftsteil.
Geschützter Landschaftsteil ist ein geschützter kleinräumiger Ausschnitt aus der Landschaft mit einem für dieses Gebiet festgelegten Naturschutzziel (Schutzzweck). Die Bezirksverwaltungsbehörde kann Teile der Landschaft als Schutzgebiet ausweisen, die für den Naturhaushalt, das Kleinklima oder die Tier- und Pflanzenwelt von besonderer Bedeutung sind.
In dieser Verordnung können dann im Einzelfall jene Merkmale formuliert werden, deren Erhaltung angestrebt wird. Diese Schutzgebietsform stellt eine flexible und für den Einzelfall gut adaptierbare Form der Unterschutzstellung dar.